Versicherungsleistungen seit 1. Juli 2007
- Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,– – bei Unfalltod jedoch nur bis 5.000,– – je Person und Ereignis:
Erstattet die Kosten bis € 25.000,– für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen. - Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus):
Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport. - 24 Stunden Notrufzentrale:
Telefon: +49 (0)89 30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport - Unfallversicherungsshcutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)
Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG) (Versicherungsnummer: 405/11/542704705):5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod - Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben.Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.
Die genauen Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Flyer “VersBedingungen DAV ASS“:
Das Exklusivangebot für Alpenvereins-Mitglieder
Zusatzschutz auch außerhalb von Berg und Piste.
Finanzielle Sicherheit im „Fall der Fälle“ gibt das Zusatzangebot außerhalb des Bergsports für alle privaten Reisen bis zu einer Reisedauer von maximal 60 Tagen sowie bei allen Freizeit- und Sportaktivitäten – weltweit, ein ganzes Jahr lang.
Prämie je Person: | |
Einzel Jugendliche (bis 18 Jahre) | 32,00 EUR |
Einzel Erwachsene | 42,00 EUR |
Familie* | 77,00 EUR |
*Familienprämien gelten, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, für maximal zwei Erwachsene und ihre minderjährigen Kinder.
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hauptverbands.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz durch den DAV stellt der Hauptverband des Deutschen Alpenverein e. V. auf seiner Website zur Verfügung!
Quelle: www.alpenverein.de
Änderungen und Irtrümer vorbehalten. Informieren Sie sich unbedingt auf den Seiten des Deutschen Alpenverein e. V.