Neue Beiträge ab 1. Januar 2025
Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 12. April 2024 wurde eine moderate zweckgebundene Beitragserhöhung, gültig ab dem Jahr 2025, verabschiedet, die aufgrund der Erhöhung des Verbandsbeitrages des Bundesverbands vorgenommen werden musste.
Die aktuellen Beitragssätze
Mitgliedskategorie | Beitrag ab 1. Januar* | Aufnahmegebühr |
---|---|---|
Vollmitglied | 70,00 € | 15,00 € |
Ermäßigtes Mitglied (Ehe-/Lebenspartner, Junioren 18–24 Jahre) |
40,00 € | 10,00 € |
Kind/Jugend (Einzelmitgliedschaft) | 22,50 € | 5,00 € |
Familienmitgliedschaft | 110,00 € | 25,00 € |
Familienmitgliedschaft alleinerziehend | 70,00 € | 15,00 € |
Senioren ab 70 Jahren (auf Antrag) |
40,00 € | 10,00 € |
C-Mitglied (DAV-Mitglied, das regulär in einer anderen Sektion als Hauptmitglied geführt ist) | 20,00 € | 5,00 € |
Beiträge ab 1. Januar 2025
- * Bei einem Eintritt in die Sektion ab dem 1. September wird eine Ermäßigung in Höhe von 50 % gewährt, jedoch nur im Beitrittsjahr.
- Kinder und Jugendliche im Rahmen der Familienmitgliedschaft zahlen bis zum 18. Geburtstag keinen Beitrag.
- Bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft ist die Voraussetzung für eine Ermäßigung gleiche Adresse und Abbuchung von einem Konto.
- Senioren, die im laufenden Kalenderjahr das 70. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag ab dem kommenden Jahr den ermäßigten Seniorenbeitrag erhalten. Der Antrag muss schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.
- Die Aufnahmegebühr entfällt beim Wechsel aus einer anderen DAV-Sektion.
Irrtümer vorbehalten!